1. Wann muss ich die Ware beim Zoll zur Ausfuhr elektronisch anmelden?
- Für die Sendungen mit einem Warenwert bis 1.000 Euro müssen Sie keine Ausfuhranmeldung abgeben, es reicht eine Vorlage der Handelsrechnung an der Grenzzollstelle.
- Die Sendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro und 1.000 kg müssen beim Zoll über das ATLAS-System elektronisch angemeldet werden. Genehmigungspflichtige Ware müssen auch bei einem geringerem Warenwert elektronisch angemeldet werden.
2. Welche Angaben benötige ich für die Ausfuhranmeldung.
- Um Ihre Zollanmeldung online abzugeben, müssen Sie sich beim Zoll registrieren (Die Anmeldung ist kostenlos). Dafür müssen Sie einen EORI-Antrag (Formular 0870) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (PDF-Dokument), schriftlich oder per FAX an Generalzolldirektion-DO Dresden-Stammdatenmanagement verschicken. In Kürze erhalten Sie per Post ein Schreiben vom Zoll mit einer EORI Nummer (Nummer zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten)
- Als Anmelder der Sendung müssen Sie EU ansässig sein.
3. Wichtige Angaben für die Ausfuhranmeldung:
- Handelsrechnung (Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers)
- Genaue deutsche Warenbezeichnung
- Zolltarifnummern (8-Stellig)
- Ursprungsland der Waren
- Gewichte (Brutto & Netto)
- Anzahl der Packstücke
- Lieferbedingung (Incoterms® 2010)
- Warenwert
- Ausstellungsdatum
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