Import und Export: Zolldex lotst Sie durch die Zoll-Untiefen

Import und Export haben durch das immer engere Zusammenwachsen ehemals eigenständiger Wirtschaftsräume in der EU vielerlei Erleichterungen erfahren. Tatsächlich ist die Transaktion von Waren zum Beispiel aus Belgien nach Deutschland oder von dort nach Österreich ein handelswirtschaftlicher Akt des (EU-)Binnenmarktes, der nicht den Regelungen von Import und Export unterliegt.

Anders ist das beim Handel mit Partnern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören: Hier gilt es weiterhin, die unterschiedlichen Zollbestimmungen für Import oder Export zu beachten – eine Aufgabe, die Sie in Hamburg Zolldex überlassen sollten, um Zeit und Kosten einzusparen, Nerven zu schonen sowie Fehler und mögliche Strafen zu vermeiden.

Import und Export mit Zolldex organisieren

Warum der Zoll beim Import aus und Export in Drittstaaten weiterhin mitredet

In der Vergangenheit wurden sowohl bei Ein- als auch bei Ausfuhr sowie Durchleitung von Waren Zölle hauptsächlich deshalb erhoben, um dem jeweiligen Staatshaushalt Einnahmen zu verschaffen. Heutzutage ist das differenzierter, denn der Zollverwaltung obliegen vielfältige Aufgaben, die sich aus handelspolitischen Bestimmungen und Überlegungen zum Warenaustausch hauptsächlich mit Nicht-EU-Ländern ableiten. Wer neu ins Import- und Export-Geschäft einsteigt – oder vom Binnen- in den Außenhandel wechselt – kann von den Zollbestimmungen, die bei Import wie Export greifen, durchaus überrascht und sogar überfordert sein. Welche Handelseinschränkungen sind zu beachten, und welche Dokumente sind erforderlich? Mit Abgaben in welcher Höhe ist zu rechnen? Diese und weitere Fragen sind im Handumdrehen und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet, wenn Sie uns als Ihrem Zoll-Dienstleister die notwendigen Aufgaben rund um Import oder Export anvertrauen.

Welche Zollbestimmungen beim Import zu berücksichtigen sind

Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex der Europäischen Union beziehungsweise seinen Durchführungsvorschriften sowie diversen Regelungen des Außenwirtschaftsrechts. Neben den eigentlichen EU-Außenhandelszöllen können dabei auch die folgenden sogenannten Eingangsabgaben geltend gemacht werden:

  • zusätzliche Antidumping- oder Ausgleichszölle sowie speziell erhobene Agrarzölle
  • Einfuhrumsatzsteuern mit der Funktion eines sogenannten Grenzausgleichs.

Zolldex berücksichtigt diese und andere Bestimmungen bei Abgabe der Einfuhrzollanmeldung sowie weiterer möglicherweise benötigter Dokumente und entlastet Sie von sämtlichem damit verbundenem Organisationsaufwand – beim Import und beim Export gleichermaßen.

Wie wir Sie rund um die Zollbestimmungen beim Export unterstützen

Auch der Export von Waren aus dem Zollgebiet der EU in Drittländer ist ein Zollverfahren, auch wenn entsprechende Abgaben größtenteils erst am Bestimmungsort anfallen. Wir beraten Sie umfassend zu möglichen Ausfuhrgenehmigungspflichten, füllen die Zollanmeldung für Sie aus und besorgen alle Dokumente, die mit den Einfuhrvorschriften Ihres Export-Zielgebietes in Zusammenhang stehen. Auch über ausländische Zollsätze informieren wir Sie gerne.

Anders als die prinzipiell verschwundenen EU-Binnengrenzen sind Hamburg und sein Hafen weiterhin das Tor zur Welt – weshalb der Zoll beim Import wie beim Export weiter eine große Rolle spielt. Falls Sie die darin verborgenen Klippen ohne Schäden und  Zeitverzug umschiffen möchten, sollten Sie auf Zolldex setzen – Ihren professionellen Zollservice in Hamburg. Unsere Unterstützung reicht vom Ausfüllen der Dokumente über die Abgabe bis hin zur Zollbeschau melden Sie sich gern mit Ihren Fragen und Bedürfnissen bei uns!

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